Seemeilen dienen als Nachweis Ihrer praktischen Erfahrung auf See. Für die Zulassung zur SKS-Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits eine bestimmte Zeit auf küstennahen Gewässern – etwa auf der Ostsee, Nordsee oder im Mittelmeer – unterwegs waren.
Wichtig ist dabei, dass Sie während der Fahrt in einer verantwortlichen Position tätig waren, zum Beispiel als Co-Skipper oder als aktives Crewmitglied mit klar definierten Aufgaben an Bord. Zudem spielt es eine Rolle, ob Sie auf einer Segelyacht oder einer Motoryacht unterwegs waren – die gefahrenen Meilen werden entsprechend unterschieden.
Alle relevanten Angaben werden z.B. im Meilenbuch dokumentiert: Dort werden Reisedaten, Route, Datum, Name des Schiffseigners und des Skippers festgehalten. Der Skipper muss selbst mindestens im Besitz eines Sportküstenschifferscheins sein und die Angaben mit seiner Unterschrift bestätigen.
In der Praxis werden die erforderlichen Meilen für die SKS-Prüfung häufig während eines Ausbildungstörns gesammelt – hier können Sie aktiv mitsegeln, wertvolle Erfahrung sammeln und am Ende des Törns oft direkt die praktische Prüfung ablegen.